AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Veranstaltungen des avp-Institut e.V.

§ 1 Allgemeines

1. Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt zu den nachfolgenden Bedingungen.

2. Zur Teilnahme an Veranstaltungen sind nur solche Personen berechtigt, die zuvor angemeldet wurden und die Teilnahmegebühr entrichtet haben. Sofern sie mit einem fremden Fahrzeug an Veranstaltungen teilnehmen möchten, eine Einverständniserklärung des Fahrzeughalters nachweisen können und im Besitz einer für das jeweilige Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sind.

3. Der Teilnehmer hat den Besitz seiner gültigen Fahrerlaubnis vor der Veranstaltung durch Vorlage seines Führerscheins nachzuweisen.

4. Auf dem Trainingsgelände gelten sämtliche verkehrsrechtlichen Regeln, insbesondere jene der StVO. Der Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs selbst verantwortlich. Eine Überprüfung des Fahrzeuges durch den Veranstalter findet nicht statt. Es besteht Helmpflicht oder Gurtanlegepflicht. Während der Veranstaltung gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Für die Teilnahme an Veranstaltungen ist das Tragen oder Anlegen kompletter Schutzkleidung Voraussetzung.

5. Das Mitnehmen und die Teilnahme von Begleitpersonen bedarf der unbedingten Absprache. Sofern der Teilnehmer mit Begleitpersonen zur Veranstaltung anreist, ist der Veranstalter grundsätzlich berechtigt, den Begleitpersonen den Zutritt zum Gelände zu versagen. Begleitpersonen dürfen ausnahmsweise und ausschließlich mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters oder dessen Beauftragten auf das Gelände. Für Personen unter 16 Jahren ist der Zutritt generell verboten.

6. Während der Veranstaltung ist den Anweisungen der Aufsichtsperson(en) unbedingt Folge zu leisten, ein Losfahren darf nur nach ausdrücklicher Anweisung seitens der Verantwortlichen erfolgen. Bei Verstößen gegen diese Anweisungen oder die Regeln der StVO, die geeignet sind, den Teilnehmer selbst, andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, kann ein Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung der Veranstaltungsgebühr besteht.

7. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Veranstaltungen zu verschieben oder auch abzusagen, wenn sich nicht ausreichend Teilnehmer angemeldet haben, oder die Wetterverhältnisse eine Durchführung der Veranstaltung nach Einschätzung des Verantwortlichen ohne Gefährdung der Kursteilnehmer oder der benutzten Fahrzeuge nicht zulassen.

8. Es ist die jeweilige Platz- und Betriebsordnung bei allen Veranstaltungen zu beachten und einzuhalten. Bei Verstoß gegen § 1 sind jegliche Haftungsansprüche gegenüber dem Veranstalter ausgeschlossen.

§ 2 Leistungen und Preise

Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen für den Veranstaltungszeitraum gemäß Angebot. Die Anmeldung zu der Veranstaltung ist verbindlich. Ein bedingter Vertragsabschluss ist ausgeschlossen.

Bei der Anmeldung herangezogene Prospekte Dritter, wie z. B. Orts- oder Hotelprospekte, haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter ohne Gewährleistung für den Inhalt. Individualabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt werden.

§ 3 Versicherungen

Jeder Teilnehmer an der Veranstaltung ist verpflichtet, selbst für eine gültige Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung und ggf. eine Fahrzeug-Vollversicherung zu sorgen. Es besteht kein Versicherungsschutz seitens des Veranstalters. Auf Anforderung ist jeder Teilnehmer verpflichtet, dem Veranstalter einen Nachweis des Versicherungsschutzes vorzulegen. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz ist die Teilnahme an der Veranstaltung nicht gestattet. Das Kraftfahrzeug muss zum Straßenverkehr zugelassen sein. Rote Nummernschilder sind nicht zugelassen.

§ 4 Zahlungs- und Stornobedingungen

1. Zahlungsziel des Rechungsbetrages ist 14 Tage nach Erhalt der Rechnung, bzw. Buchungsbestätigung, oder anderweitige Absprachen

2. Bei Stornierungen/Absage bis 60 Tage vor dem Kurstermin fallen 60 % Stornogebühren an. Bei Stornierungen innerhalb 30 Tage vor Trainingsbeginn fallen 100 % Stornogebühren an. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Anfallende Stornogebühren sind sofort zur Zahlung fällig. Gutscheine können nur vom Käufer innerhalb der gesetzlichen Rückgabefrist storniert werden, es wird eine Bearbeitungsgebühr von Euro 5,00 erhoben. Bei Nichtteilnahme an einem gebuchten Kurs entsteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr. Ein nicht rechtzeitiges Erscheinen steht einem Nichterscheinen gleich.

§ 5 Gewährleistung/Leistungsstörungen

Der Veranstalter leistet Gewähr für eine gewissenhafte Vorbereitung und Abwicklung, für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Veranstalter ist berechtigt, durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Im Übrigen kann die Abhilfe verweigert werden, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

§ 6 Sonstige Bestimmungen

  1. Gerichtsstand ist gem. Sitz des 1. Vorsitzenden, Darmstadt
  2. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bewusst gewesen wäre.

Stand: 01.01.2020